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Ein weltweit einzigartiges Steuersystem

Ein weltweit einzigartiges Steuersystem


  
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Übersicht
./pic_b/18.jpgDer Aufbau der Schweiz hat die Schaffung eines Steuersystems verhindert. So erheben der Bund, die 26 und die rund 2200 Gemeinden Steuern aufgrund ihrer eigenen Gesetzgebungen. Während die Finanzierung der mehrheitlich über Steuern (z.B. Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer) erfolgt, decken die Kantone und Gemeinden ihre Ausgaben vorwiegend mit den Erträgen Steuern (z.B. Einkommens­ und Vermögenssteuern natürlicher Personen).
Die wichtigste Einnahmequelle bei den direkten Steuern ist zweifellos die Einkommenssteuer Personen. Sie macht fast die Hälfte der Gesamteinnahmen der öffentlichen Haushalte (Bund, Kantone und Gemeinden) aus.
Das schweizerische Steuersystem hebt sich durch eine weitere von demjenigen anderer Länder ab: Die Bürgerinnen und Bürger stimmen darüber ab, welche Steuern von ihnen werden dürfen. Der Staat darf ihnen nur jene – darunter fallen auch die Steuern – auferlegen, welche in Verfassung und Gesetz vorgesehen sind. Verfassungsänderungen sind deshalb beim Bund und in allen Kantonen zwingend dem Volk zur zu unterbreiten (obligatorisches Referendum). In den meisten Fällen kann das Volk sogar bei der Bestimmung von Steuertarif, Steuersatz und Steuerfuss (=Höhe der Steuern) mitreden.
Die Schweiz ist ein Land mit einem tiefen Steuersatz, der war aber in den Kantonen unterschiedlich hoch ist. Das System der Besteuerung funktioniert in allen Kantonen ähnlich.

Einkommenssteuer
Basis der Steuerberechnung ist das steuerbare Einkommen. Dieses entspricht der aller Einkünfte unter Berücksichtigung verschiedener Abzüge. Steuerpflichtig sind alle Personen, die im Kanton wohnen, Eigentum oder einen besitzen. In Basel-Stadt müssen alle steuerpflichtigen Personen jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen. Angehörige der drei wichtigsten christlichen und der israelitischen Gemeinschaft entrichten auf ihr Einkommen ausserdem eine Kirchensteuer. Diese wird in Prozenten der ganz Kantonssteuer berechnet.

Vermögenssteuer
Neben dem Einkommen erhebt der Kanton eine Vermögenssteuer. Das steuerbare entspricht dem Wert aller Vermögenswerte unter Berücksichtigung verschiedener Abzüge (z. B. Fahrkosten).

Direkte Bundessteuer
Neben den kantonalen und Steuern haben natürliche Personen mit Wohnsitz im Kanton auch die direkte Bundessteuer zu entrichten. Diese wird zusammen mit der kantonalen Einkommenssteuer deklariert und berechnet,

Lebenskosten
Die Schweiz gilt allgemein als teures Land. Dafür ist aber das relativ hoch und die Steuerbelastung geringer als in vielen europäischen Ländern.



Quellen: https://www.estv.admin.ch/ und https://www.steuerverwaltung.bs.ch