Waagrecht: |
| 1. | Einer für alle, alle für einen. | | 3. | Zusätzliche … muss man bei der KK über die Zusatzversicherungen versichern. | | 5. | Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen .... (KVG 25 ff.) | | 6. | Abk. für "Schweizerische Unfallversicherungsanstalt". | | 8. | Brauch man, wenn man schlecht sieht, wird evtl. teilweise von der Zusatzversicherung der KK bezahlt. | | 9. | Sparmöglichkeiten bei der KK. Man muss immer zuerst telefonieren, wenn man krank ist. | | 10. | Abk. für "Nichtberufsunfälle", wird uns vom Lohn abgezogen (Unfall z. B. am Sonntag bei einem Grümpelturnier). | | 11. | Betrag, der bei einem Arztbesuch einmal im Jahr selbst bezahlt werden muss. | | 12. | …. -medizin. Dazu gehör zum Beispiel Homöpathie, Akupunktur et. | | 13. | Entwicklet sich langsam im Körper des Menschen. | | 14. | Ist bei der KK (Krankenkasse) obligatorisch. |
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Senkrecht: |
| 1. | Ist bei der KK 10 % der Rechnung, aber max. Fr. 700.– pro Jahr. | | 2. | Höhe ist je nach Risiko, Alter usw. | | 4. | Wenn man einen hat, zahlt die SUVA. Kommt schnell und von aussen. | | 7. | Die Versicherten müssen für ihren Unfall (im Gegensatz zu Krankheiten) also … Kosten tragen. | | 8. | Ausgeschrieben für "BU" (mehrz.). |
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