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Waagrecht:

1. Einer für alle, alle für einen.
3. Zusätzliche … muss man bei der KK über die Zusatzversicherungen versichern.
5. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen .... (KVG 25 ff.)
6. Abk. für "Schweizerische Unfallversicherungsanstalt".
8. Brauch man, wenn man schlecht sieht, wird evtl. teilweise von der Zusatzversicherung der KK bezahlt.
9. Sparmöglichkeiten bei der KK. Man muss immer zuerst telefonieren, wenn man krank ist.
10. Abk. für "Nichtberufsunfälle", wird uns vom Lohn abgezogen (Unfall z. B. am Sonntag bei einem Grümpelturnier).
11. Betrag, der bei einem Arztbesuch einmal im Jahr selbst bezahlt werden muss.
12. …. -medizin. Dazu gehör zum Beispiel Homöpathie, Akupunktur et.
13. Entwicklet sich langsam im Körper des Menschen.
14. Ist bei der KK (Krankenkasse) obligatorisch.

Senkrecht:

1. Ist bei der KK 10 % der Rechnung, aber max. Fr. 700.– pro Jahr.
2. Höhe ist je nach Risiko, Alter usw.
4. Wenn man einen hat, zahlt die SUVA. Kommt schnell und von aussen.
7. Die Versicherten müssen für ihren Unfall (im Gegensatz zu Krankheiten) also … Kosten tragen.
8. Ausgeschrieben für "BU" (mehrz.).