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Hallo, Ernst des Lebens

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Umgang mit Geld
./pic_b/18.jpgMit 18 können Jugendliche jeden Kauf-, Leasing- oder sonstigen allein gültig abschliessen, ohne Widerrufsrecht der Eltern. Das überfordert so manchen und führt oft zur frühen Verschuldung von jungen Erwachsenen.


Steuern
Jugendliche werden für das Jahr, in dem sie 18 werden, erstmals persönlich (beziehen sie schon vorher Lohn, müssen sie diesen schon vorher selbständig versteuern). Eine müssen sie erst im folgenden Jahr ausfüllen. Mit dem Online-Steuerrechner des Wohnkantons lässt sich die mutmassliche Steuer im Voraus berechnen. Auch das zuständige gibt Auskunft. Dann kann man monatlich fürs erste Steuerjahr etwas auf die Seite legen. Es empfiehlt sich, die Steuererklärung auf dem Computer auszufüllen. Der Assistentenmodus führt durch das Programm, was das Ausfüllen der Steuererklärung wesentlich erleichtert. Und im nächsten Jahr werden die Daten übernommen.

Krankenkasse
Die der Krankenkassen ist für alle Personen in der Schweiz obligatorisch. Für minderjährige Kinder schliessen die Eltern mit einer Krankenkasse einen Vertrag ab. Sobald diese 18 Jahre alt sind, werden sie gegenüber der Krankenkasse nicht mehr von den Eltern vertreten und müssen sich um ihren Versicherungsschutz kümmern.
Kinder haben normalerweise keine Franchise. Sie sollten sich mit der Volljährigkeit überlegen, welche Franchise für sie sinnvoll ist. Dazu gehören auch Erkundigungen über einen allenfalls weiterhin gültigen Familienrabatt sowie Sparmodelle in der Grundversicherung wie HMO- oder -Modell.
Vorsicht: Junge Gesunde sind interessant für Krankenkassen und werden von diesen insbesondere für die umworben. Jugendliche sollten sich nicht zu einer sofortigen Unterschrift für einen Antrag von einem Makler oder einer Krankenkasse überreden lassen – sondern das Angebot überschlafen und sich gut informieren. Die der Gemeinde gibt darüber Auskunft, ob man allenfalls Anspruch auf hat. Während der Rekrutenschule oder anderen militärischen Diensten von mehr als 60 Tagen Dauer kann die Krankenkasse werden. Ausserdem: Wenn jemand mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist, kann die sistiert werden.

Haftpflichtversicherung
Solange Kinder unter 18 Jahren mit ihren Eltern im selben Haushalt leben, sind sie in der mitversichert. Danach gilt es unbedingt abzuklären, ob eine eigene nötig wird. Einige Versicherer schliessen volljährige Jugendliche, die noch bei den Eltern wohnen und nicht erwerbstätig sind, bis zum 25. Geburtstag mit in die elterliche Versicherung ein. Entscheidend ist, was in der und den allgemeinen Versicherungsbedingungen steht. Für eine eigene Privathaftpflichtversicherung sollte man zwei, drei einholen und sie vergleichen. Wenn Jugendliche eigenes , Schmuck oder teure Elektronik- und Sportgeräte besitzen, sollten sie auch abklären, ob sich eine lohnt. Diese ist oft kombiniert mit der Privathaftpflicht.

Einfordern von Unterhalt
Rechte zu haben, bedeutet auch, Verantwortung zu übernehmen und seine Rechte selber einzufordern. Das macht vielen 18-Jährigen Mühe – zum Beispiel wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Oft stellt der unterhaltspflichtige Elternteil seine mit dem 18. Geburtstag des Kindes ein, weil das Scheidungsurteil die Unterhaltspflicht nur bis zur Volljährigkeit regelt. Dann müsste ein Jugendlicher, der noch in Ausbildung ist, gegen diesen Elternteil vor Gericht auf weitere Zahlungen klagen, sofern eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Doch welches Kind tut das schon? Meist bleibt die finanzielle Mehrbelastung dann am anderen Elternteil hängen. Eltern sollten deshalb bei der Scheidung darauf achten, dass die Unterhaltspflicht für das Kind im Urteil ausdrücklich bis zum Abschluss der Erstausbildung geregelt ist, also etwa wie folgt lautet: «bis zum ordentlichen Abschluss einer Ausbildung des Kindes, auch über die hinaus».
Ist das eines volljährigen Jugendlichen nicht gedeckt – weder vom anderen Elternteil noch durch Lohn, et cetera –, kann er sich ans wenden. Dann geht der Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil auf das Gemeinwesen über, dafür kommt dieses für den Unterhalt des Jugendlichen auf.


Quelle: https://www.beobachter.ch/, 30.01.2021, geändert