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Für 3-jährige Lehren

Für 3-jährige Lehren

Lernen mit Karteikarten

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ArbeitsbestätigungVom Arbeitgeber ausgestellte Bestätigung, welche nur die Art und Dauer der Beschäftigung beinhaltet.
Arbeitslosenversicherung (ALV)Sozialversicherung, die arbeitslosen Personen während der Stellensuche ein Einkommen ermöglicht.
ArbeitsvertragVertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
ArbeitszeugnisVom Arbeitgeber ausgestelltes Zeugnis, das Auskunft über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitsleistung, über deren Qualität und über das Verhalten des Mitarbeitenden gibt.
Einzelarbeitsvertrag (EAV)Vertrag, mit dem sich der Arbeitnehmende verpflichtet, dem Arbeitgebenden seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen und dafür vom Arbeitgebenden einen Lohn erhält.
Erwerbsersatzordnung (EO)Obligatorische Sozialversicherung, die den Erwerbsausfall bei Militär- und Zivildienst sowie bei Mutterschaft (14 Wochen) abdeckt (80 % des versicherten Lohnes).
fristlose KündigungEinseitige Aufhebung des Arbeitsvertrags ohne Einhaltung der Kündigungsfristen. Bei einer per sofort ausgesprochene Beendigung des Vertragsverhältnisses muss ein wichtiger Grund vorliegen. (Siehe auch: Sperrfrist)
Gesamtarbeitsvertrag (GAV)Vertrag zwischen Arbeitnehmerverbänden und Arbeitgeberverbänden über die Arbeitsbedingungen in einer bestimmten Branche.
Invalidenversicherung (IV)Obligatorische Sozialversicherung, die die Existenzgrundlage invalider Personen sichert und deren Wiedereingliederung in die Arbeitswelt fördert.
LohnEntgelt für die Leistung von Arbeit. Wird vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer entrichtet.
missbräuchliche KündigungUnerlaubte Vertragsauflösung, die zu Schadenersatz führen kann. (Siehe auch: Sperrfrist)
MutterschaftsversicherungSozialversicherung, welche den Lohn bei werdenden Müttern übernimmt (80% des regulären Einkommens). Erwerbstätige Frauen haben Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub.
ordentliche KündigungAuflösung eines Arbeitsvertrages; während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis innerhalb von 7 Tagen aufgelöst werden. Sie dauert maximal 3 Monate.
ProbezeitEin vereinbarter Zeitraum, während dem das Arbeitsverhältnis unter erleichterten Bedingungen aufgehoben werden kann.
SozialversicherungenPflichtversicherungen, die Schutz für die einzelne Person vor persönlichen Notlagen bieten. Dazu gehören: AHV, IV, EO, ALV, Pensionskasse, Krankenversicherung, Unfallversicherung.
SperrfristZeitspanne, in der der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, dem Arbeitnehmenden zu kündigen (z. B. bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst).
TaggelderGeldleistung einer Versicherung (z. B. Arbeitslosenentschädigung).
ÜberstundenÜberschreitung der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeiten. Diese müssen betrieblich notwendig und für die Arbeitnehmerin zumutbar sein.