Arbeitsbestätigung | Vom Arbeitgeber ausgestellte Bestätigung, welche nur die Art und Dauer der Beschäftigung beinhaltet. |
Arbeitslosenversicherung (ALV) | Sozialversicherung, die arbeitslosen Personen während der Stellensuche ein Einkommen ermöglicht. |
Arbeitsvertrag | Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. |
Arbeitszeugnis | Vom Arbeitgeber ausgestelltes Zeugnis, das Auskunft über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitsleistung, über deren Qualität und über das Verhalten des Mitarbeitenden gibt. |
Einzelarbeitsvertrag (EAV) | Vertrag, mit dem sich der Arbeitnehmende verpflichtet, dem Arbeitgebenden seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen und dafür vom Arbeitgebenden einen Lohn erhält. |
Erwerbsersatzordnung (EO) | Obligatorische Sozialversicherung, die den Erwerbsausfall bei Militär- und Zivildienst sowie bei Mutterschaft (14 Wochen) abdeckt (80 % des versicherten Lohnes). |
fristlose Kündigung | Einseitige Aufhebung des Arbeitsvertrags ohne Einhaltung der Kündigungsfristen. Bei einer per sofort ausgesprochene Beendigung des Vertragsverhältnisses muss ein wichtiger Grund vorliegen. (Siehe auch: Sperrfrist) |
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) | Vertrag zwischen Arbeitnehmerverbänden und Arbeitgeberverbänden über die Arbeitsbedingungen in einer bestimmten Branche. |
Invalidenversicherung (IV) | Obligatorische Sozialversicherung, die die Existenzgrundlage invalider Personen sichert und deren Wiedereingliederung in die Arbeitswelt fördert. |
Lohn | Entgelt für die Leistung von Arbeit. Wird vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer entrichtet. |
missbräuchliche Kündigung | Unerlaubte Vertragsauflösung, die zu Schadenersatz führen kann. (Siehe auch: Sperrfrist) |
Mutterschaftsversicherung | Sozialversicherung, welche den Lohn bei werdenden Müttern übernimmt (80% des regulären Einkommens). Erwerbstätige Frauen haben Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. |
ordentliche Kündigung | Auflösung eines Arbeitsvertrages; während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis innerhalb von 7 Tagen aufgelöst werden. Sie dauert maximal 3 Monate. |
Probezeit | Ein vereinbarter Zeitraum, während dem das Arbeitsverhältnis unter erleichterten Bedingungen aufgehoben werden kann. |
Sozialversicherungen | Pflichtversicherungen, die Schutz für die einzelne Person vor persönlichen Notlagen bieten. Dazu gehören: AHV, IV, EO, ALV, Pensionskasse, Krankenversicherung, Unfallversicherung. |
Sperrfrist | Zeitspanne, in der der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, dem Arbeitnehmenden zu kündigen (z. B. bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst). |
Taggelder | Geldleistung einer Versicherung (z. B. Arbeitslosenentschädigung). |
Überstunden | Überschreitung der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeiten. Diese müssen betrieblich notwendig und für die Arbeitnehmerin zumutbar sein. |