Antragsdelikt * | Straftat, bei welcher nicht von Amtes wegen, sondern nur auf Anzeige des Geschädigten bzw. der Geschädigten hin nachgegangen wird (im Gegensatz zum Offizialdelikt). Beispiele: Ehrverletzung, Drohung, Hausfriedensbruch. |
Delikt * | Handlung, die gegen das Gesetz verstösst und strafrechtlich verfolgt wird. |
Jugendstrafrecht * | Strafrecht, welches für Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren gilt. |
Arbeitszeit | Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Die Länge der individuellen Arbeitszeit ist normalerweise im Arbeitsvertrag festgelegt. Höchstarbeitszeit für Jugendliche bis 18 Jahren: 9 Stunden pro Tag. |
Massnahme * | Strafart (z. B. Einziehung eines Raserautos). |
Offizialdelikt * | Strafbare Handlung, bei der der Staat von sich aus gegen den Straftäter vorgeht; im Gegensatz zum Antragsdelikt braucht es hier keine Anzeige der Geschädigten. Beispiele für Offizialdelikte sind Raub, Tötung, Vergewaltigung oder die meisten Vermögensdelikte. |
Brauch/Sitte | Im Laufe der Zeit entstandene Gewohnheiten, Rituale, Traditionen (z. B. Fasnacht, Ostern, Banntag). |
Deliktsfähigkeit | Begriff aus dem Personenrecht; wer urteilsfähig ist, haftet für den Schaden einer widerrechtlichen Handlung |
Handlungsfähigkeit | Fähigkeit, durch seine Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen. |
juristische Person | Verbindung von mehreren Personen, die rechtsfähig ist (z. B. Verein, Aktiengesellschaft). |
Lehrvertrag | Grundlage des Lehrverhältnisses; wird zwischen Berufsbildnern, Lernenden und evtl. gesetzlichen Vertretern abgeschlossen. Der Lehrvertrag muss schriftlich sein. |
Moral | Wertvorstellungen über das gute und gerechte Verhalten. |
natürliche Person | Ein Mensch mit seinen Rechten und Pflichten. |
Obligationenrecht (OR) | Gesetz, das Bestimmungen zu den verschiedenen Vertragsarten enthält (z. B. Lehrvertrag, Mietvertrag usw.). |
Öffentliches Recht | Teil des Rechts, in dem die Rechtsbeziehungen der Bürger zum Staat geregelt sind. |
Privatrecht | Teil des Rechts, in dem die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern geregelt sind. |
Rechtsfähigkeit | Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben. Alle Menschen sind rechtsfähig. |
Rechtsnorm | Regel der Rechtsordnung (z. B. Bestimmungen zum Diebstahl). |
Rechtsordnung | System von Regeln, welches alle Rechtsnormen (z. B. Gesetze) eines Landes umfasst. |
Strafrecht | Teil des öffentlichen Rechts, der bestimmt, welche Handlungen (z. B. Diebstahl) strafbar sind. |
Urteilsfähigkeit | Begriff aus dem Personenrecht; Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln. |
Volljährigkeit | Begriff aus dem Personenrecht; wer das 18. Altersjahr erreicht hat und nicht bevormundet ist, der ist volljährig. |
Zivilgesetzbuch | Gesetz, welches das Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht regelt. |