Waagrecht: |
1. | Bezahlt der Lehrbetrieb |
3. | Die Treuepflicht nach OR 321a verbietet diese |
6. | Man darf keine ….anstelle von Ferien erhalten |
7. | Abk. für Alters- und Hinterlassenenversicherung |
8. | Die übertragenen Arbeiten müssen von den Lernenden ... ausgeführt werden |
9. | Form des Lehrvertrages |
10. | Gibt eine Woche mehr (unbezahlte) Ferien |
11. | Name des Kantonalen Amts für Berufsbildung im Kanton Basel-Stadt |
13. | Dokument , das der Lehrbetrieb den Lernenden am Ende der Lehre geben muss |
14. | Die Arbeit der Lernenden dient der ….. |
16. | Nach Ablauf der Probezeit lässt sich das Lehrverhältnis nur noch aus … Gründen auflösen |
17. | Normalerweise die ersten drei Monate der Lehre |
18. | Darauf freuen sich alle Lernenden Ende des Monats |