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Für 4-jährige Lehren

Für 4-jährige Lehren

Lernen mit Karteikarten

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Antragsdelikt *Straftat, bei welcher nicht von Amtes wegen, sondern nur auf Anzeige des Geschädigten bzw. der Geschädigten hin nachgegangen wird (im Gegensatz zum Offizialdelikt). Beispiele: Ehrverletzung, Drohung, Hausfriedensbruch.
Delikt *Handlung, die gegen das Gesetz verstösst und strafrechtlich verfolgt wird.
Jugendstrafrecht *Strafrecht, welches für Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren gilt.
ArbeitszeitZeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Die Länge der individuellen Arbeitszeit ist normalerweise im Arbeitsvertrag festgelegt. Höchstarbeitszeit für Jugendliche bis 18 Jahren: 9 Stunden pro Tag.
Massnahme *Strafart (z. B. Einziehung eines Raserautos).
Offizialdelikt *Strafbare Handlung, bei der der Staat von sich aus gegen den Straftäter vorgeht; im Gegensatz zum Antragsdelikt braucht es hier keine Anzeige der Geschädigten. Beispiele für Offizialdelikte sind Raub, Tötung, Vergewaltigung oder die meisten Vermögensdelikte.
Brauch/SitteIm Laufe der Zeit entstandene Gewohnheiten, Rituale, Traditionen (z. B. Fasnacht, Ostern, Banntag).
DeliktsfähigkeitBegriff aus dem Personenrecht; wer urteilsfähig ist, haftet für den Schaden einer widerrechtlichen Handlung
HandlungsfähigkeitFähigkeit, durch seine Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen.
juristische PersonVerbindung von mehreren Personen, die rechtsfähig ist (z. B. Verein, Aktiengesellschaft).
LehrvertragGrundlage des Lehrverhältnisses; wird zwischen Berufsbildnern, Lernenden und evtl. gesetzlichen Vertretern abgeschlossen. Der Lehrvertrag muss schriftlich sein.
MoralWertvorstellungen über das gute und gerechte Verhalten.
natürliche PersonEin Mensch mit seinen Rechten und Pflichten.
Obligationenrecht (OR)Gesetz, das Bestimmungen zu den verschiedenen Vertragsarten enthält (z. B. Lehrvertrag, Mietvertrag usw.).
Öffentliches RechtTeil des Rechts, in dem die Rechtsbeziehungen der Bürger zum Staat geregelt sind.
PrivatrechtTeil des Rechts, in dem die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern geregelt sind.
RechtsfähigkeitFähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben. Alle Menschen sind rechtsfähig.
RechtsnormRegel der Rechtsordnung (z. B. Bestimmungen zum Diebstahl).
RechtsordnungSystem von Regeln, welches alle Rechtsnormen (z. B. Gesetze) eines Landes umfasst.
StrafrechtTeil des öffentlichen Rechts, der bestimmt, welche Handlungen (z. B. Diebstahl) strafbar sind.
UrteilsfähigkeitBegriff aus dem Personenrecht; Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln.
VolljährigkeitBegriff aus dem Personenrecht; wer das 18. Altersjahr erreicht hat und nicht bevormundet ist, der ist volljährig.
ZivilgesetzbuchGesetz, welches das Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht regelt.