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Schlüsselbegriffe TK 12 (Für 3 und 4-j. Lehren )

Für 3 und 4-j. Lehren


  
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Art der Finanzierung, bei der die Beiträge der Versicherten an die heutigen Rentner und Rentnerinnen ausbezahlt werden (z. B. AHV).

Art der Finanzierung, bei der die Beiträge der Versicherten individuell auf ein Konto gutgeschrieben und beim Erreichen des Pensionsalters ausbezahlt werden.

Berufliche Vorsorge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zu gleichen Teilen Beiträge ein, die von der Pensionskasse verwaltet und beim Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden.

Dritte Säule der Altersvorsorge, welche teilweise durch steuerliche Vorteile gefördert wird (z.B. Lebensversicherung, Säule 3a und 3b). Sie ist freiwillig.

Erhöhung der Prämie, wenn man eine Versicherungsleistung in Anspruch genommen hat.

Erste Säule der Altersvorsorge (AHV), welche zur Sicherung der Existenz im Alter dient.

in einem Budget, die jeden Monat gleich hoch sind, wie z.B. Mietzins, Telefongrundgebühr, Radio, TV oder Versicherungen.

Kosten, die jeden Monat verschieden ausfallen (z. B. Kleider, Hobbys).

Mietvertragsänderung, welche durch den Vermieter auf einem vom Kanton bewilligten Formular rechtzeitig mitgeteilt und begründet werden muss.

Recht des Mieters, eine Verlängerung des Mietverhältnisses zu verlangen, wenn die Beendigung der Miete für ihn eine Härte zur Folge hätte (z. B. kinderreiche Familien, alleinerziehende Mütter oder Väter).

Reduktion der Prämie, wenn man keine Versicherungsleistung in Anspruch genommen hat.

Sachversicherung (z. T. obligatorisch), die bei Wasser-, Feuer- und Glasschäden sowie bei Diebstahl zahlt.

Schriftliche Aufstellung bei einem Mietantritt, in der alle Mängel/Schäden festgehalten werden. Dient als Absicherung für den Mieter, um bei Rückgabe der Wohnung nicht für bereits vorhandene Mängel zu haften.

Schweizer Vorsorgesystem, das auf drei Säulen basiert und die Risiken Alter, Tod und Invalidität abdeckt.

Sicherheit in Form eines Geldbetrags, die zur Deckung von ausstehenden Mietzinsen, Nebenkosten und Schadenersatzforderungen dient.

Sozialversicherung zur Existenzsicherung für pensionierte Personen und Hinterbliebene (Witwen und Waisen). AHV-Alter: Frau: 64 Jahre, Mann: 65 Jahre. Sie ist obligatorisch.

Versicherung, die die Schäden übernimmt, welche ein Autofahrer anderen zufügt. Weil diese schnell sehr teuer werden können, ist diese Versicherung obligatorisch.

Versicherung, die Risiken abdeckt, die eine Person selbst betreffen (z. B. Unfall, Krankheit).

Versicherung, die Schäden am persönlichen Eigentum abdeckt.

Versicherung, welche den Schaden übernimmt, den ein Versicherter einer anderen Person zahlen muss.

Versicherung, welche Schäden bezahlt, die ich im privaten Umfeld anderen Personen zufüge. Sie ist freiwillig, aber empfehlenswert.

Vertrag, welcher zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen wird. Das Gesetz sieht für den Mietvertrag keine besondere Form vor. Er ist darum auch mündlich gültig.

Zweite Säule. Sie versichert Arbeitnehmende gegen Alter, Tod und Invalidität. Sie ist obligatorisch.